Künstler leben von ihren Werken – Klauen ist Betrug

Abmahnung bekommen – Filesharing vs. Streaming – Urheberrechtsverstöße ziehen eine Abmahnung nach sich. Was ist erlaubt und fair? Warum die Rechteinhaber Schutz und Hilfe benötigen? Diskussionsbeitrag von Daniel Sebastian, Rechtsanwalt in Berlin.

Viele Betroffene reagieren erstaunt und verärgert, wenn sie eine Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes erhalten. Vielen ist nicht ganz klar, was sie falsch gemacht haben und warum sie nun mit einer hohen Geldforderung bedroht werden. Eine Abmahnung ist eine Belastung, die gerne schnell verdrängt wird. Viele Betroffene hoffen, dass der Vorwurf im Internet nicht beweisbar ist und sich das Problem von selbst erledigt. Diese Strategie ist allerdings mit Risiken behaftet.

Unterschied zwischen Streaming und Filesharing

Beim Streaming werden die Daten für beispielsweise ein Video vom eigenen Endgerät vom Server des Anbieters empfangen. Die Daten werden nicht gespeichert, sondern nur auf dem eigenen Endgerät wiedergegeben. Ein prominentes Beispiel für eine Streaming Plattform ist beispielsweise YouTube. Streaming ist per se nicht illegal. Problematisch wird es, wenn urheberrechtlich geschützte Dateien gestreamt werden.

Im Gegensatz dazu werden beim Filesharing anderen Nutzern Dateien angeboten. Dies kann auch über ein sogenanntes Peer to Peer oder P2P Netzwerk geschehen. P2P Netzwerke sind so aufgebaut, dass nicht ein Unternehmen eine zentrale Serverlandschaft zur Verfügung stellt, sondern die Nutzer selbst mit ihren Computern als Server Netzwerk dienen. Das kann man sich wie folgt vorstellen: Der erste Computer stellt eine Datei zur Verfügung. Sobald ein anderer Computer aus diesem Netzwerk diese Datei abfragt, wird diese dupliziert und auch auf dem zweiten Computer gespeichert. So geht es immer weiter. Je größer das Netzwerk, desto besser ist die Performance. Denn je mehr Computer online sind und die gewünschte Datei haben, so besser ist logischerweise die Erreichbarkeit. Außerdem kann die gewünschte Datei dann in mehrere Teile aufgesplittet werden, die auf unterschiedlichen Computern des Netzwerks gelagert werden. Dadurch kann die Download Geschwindigkeit gesteigert werden.

Urheberrechtsverletzung und Urheberrechtsverstoß beim Peer to Peer

Wie beim Streaming ist auch das Filesharing per se nicht illegal. Sonst müsste es ja auch verboten sein, Verwandten ein lustiges Urlaubsbild zur Verfügung zu stellen. Oft werden die P2P Netzwerke jedoch dazu genutzt, urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik abzurufen. Das ist natürlich verboten. Abmahnungen haben bei dem Filesharing durch P2P größere Erfolgschancen, da das Vergehen eine Datei auch noch anderen zur Verfügung zu stellen schwerwiegender ist. Außerdem können die Rechteinhaber meist nachvollziehen auf welchem Computer welche Datei zur Verfügung gestellt wird.

Mandanten bringen oft vor, dass sie nur ausversehen auf ein Video geklickt haben. Das geht vielleicht beim Streaming, aber nicht beim Filesharing über ein P2P Netzwerk, denn hier muss händisch eine Software auf dem eigenen Computer installiert werden, die diesen in das Netzwerk aufnimmt. Selbstverständlich kommt es oft vor, dass diese Software unwissend der wahren Bestimmung installiert wurde. Vielleicht wollte einfach nur schnell ein Film für einen romantischen Abend mit der Liebsten angemacht werden, bei dem egal war ob da noch etwas installiert werden muss – Hauptsache der Film läuft. Vielleicht wurde das Programm als “Media Player” getarnt, der für die Wiedergabe notwendig ist. Vielleicht haben Kinder schnell etwas installiert.

Egal was die Gründe sind, sollte der Rechteinhaber seine Rechte mithilfe eines Anwalts wahrnehmen, wird der Inhaber des betroffenen Internetanschlusses eine Abmahnung erhalten.

Abmahnung

Die Abmahnung im Bereich des Urheberschutzes ist meist in drei Teile aufgeteilt. Zum ersten wird der Betroffene aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese soll durch eine Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr ausräumen. Des Weiteren verlangt der Rechteinhaber oft Schadenersatz. Zu guter Letzt wird verlangt die außergerichtlichen Kosten des Rechteinhabers, also seine Anwaltsrechnung zu übernehmen. Dies ist in § 97 Urheberrechtsgesetz geregelt.

Fazit: Die Werke der Künstler sind schützenswert – Filesharing und Streaming schaden dem Künstler.

Die Abmahnung ist ein legitimes Mittel um Urheberrechtsverstöße im besten Fall zu beenden. Abmahnungen wegen Streaming sind eher ungewöhnlich. Abmahnungen wegen Filesharing sind häufig und werden energievoll betrieben. Der Gesetzgeber hat sich im September 2020 erneut zu diesem bewährten Rechtssystem bekannt. Abmahnungen dienen dabei der schnellen und kostengünstigen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, die eine teure und unter Umständen langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden können

V.i.S.d.P.:

Daniel Sebastian
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