Premier Health gibt verbindliche Absichtserklärung zur Übernahme eines Apothekenbetriebs bekannt
Premier Health gibt verbindliche Absichtserklärung zur Übernahme eines Apothekenbetriebs bekannt
– Im Geschäftsjahr 2017/18 erzielte der Apothekenbetrieb Einnahmen von rund 1 Million Dollar und ein bereinigtes Betriebsergebnis (EBITDA1) von rund 30 %.
– Dies ist ein weiterer Fortschritt im Rahmen von Premiers Langzeitstrategie, seine Geschäftstätigkeit in jedem der großen Vertikalmärkte für die Erstversorgung auszubauen.
VANCOUVER, British Columbia, 10. Dezember 2018 – Premier Health Group (CSE: PHGI, OTCQB: PHGRF, Frankfurt: 6PH) (das Unternehmen oder Premier Health) – ein Unternehmen, das sich auf die Entwicklung innovativer Ansätze spezialisiert hat, bei denen menschliche Fachkompetenz und modernste Technologien für den Einsatz in der Gesundheitsbranche kombiniert werden – freut sich zu berichten, dass es im Rahmen seiner Wachstumsstrategie, die auf große Vertikalmärkte im Bereich der Erstversorgung gerichtet ist, eine verbindliche Absichtserklärung (Letter of Intent oder LOI) zum Erwerb eines in Vancouver (British Columbia) ansässigen Apothekenbetriebs unterzeichnet hat. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Übernahme in etwa im 1. Quartal 2019 abgeschlossen werden kann.
Wir sind begeistert, diese Chance zur Übernahme unseres ersten Apothekenbetriebs zu bekommen. Damit sind wir in der Lage, sowohl rezeptpflichtige als auch rezeptfreie Medikamente sowie andere Gesundheitsprodukte für Patienten herzustellen und an diese auszugeben. In unserem teamorientierten Modell, das den Patienten in den Mittelpunkt stellt, spielt der Apotheker dabei eine ganz wesentliche Rolle, meint Dr. Essam Hamza, CEO von Premier. Premier steht mit Patienten, Apotheken und Technologieanbietern in Kontakt, um nicht nur Apothekendienste als Teil unserer umfassenden Telemedizin-App anzubieten, sondern auch den Wirkungsgrad bei der Verpackung und Auslieferung zu sondieren und zu steigern.
Im Rahmen der LOI wird Premier eine Vergütung in Höhe von insgesamt 1.350.000 $ in folgenden Teilraten entrichten: (i) eine Anzahlung von 200.000 $ wird bei Unterzeichnung der LOI fällig; (ii) 350.000 $ werden bei Unterzeichnung einer definitiven Vereinbarung fällig; (iii) 650.000 $ werden bei Abschluss fällig; (iii) 150.000 $ werden sechs (6) Monate nach Abschluss fällig.
Die Übernahme unterliegt den üblichen Vollzugsbedingungen, wie z.B. dem Abschluss einer definitiven Übernahmevereinbarung sowie dem Erhalt der erforderlichen Behörden- und Börsengenehmigungen.
Das Unternehmen wird auch in Zukunft die sich bietenden Möglichkeiten der Übernahme weiterer Apotheken und/oder Partnerschaften sondieren. Dazu zählen auch physische Standorte und neue strategische Chancen im Einzelhandel. Zusätzlich steht das Unternehmen mit Anbietern von Gesundheitstechnologien in Kontakt und wird in den kommenden Wochen über weitere Einzelheiten zu seiner HealthVue-App bzw. weitere Technologieinitiativen informieren.
Fußnote:
1. Diese Pressemeldung enthält Bezugnahmen auf das bereinigte EBITDA aus dem laufenden Betrieb, das kein IFRS-konformes Bewertungskriterium darstellt. Der bereinigte Betriebsgewinn (EBITDA) wird definiert als Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Tilgungen, bei dem einmalige Ausschüttungen an die derzeitigen Eigentümer herausgerechnet werden. Premier verwendet das EBITDA als gängige Kennzahl zur Bewertung der Ertragskraft vor Berücksichtigung unterschiedlicher Finanzierungsmethoden, Einkommenssteuern, Abschreibungen, Wertminderungen durch Anlagevermögen und Amortisation von immateriellen Vermögenswerten. Premier ist der Ansicht, dass das EBITDA auch von Anlegern und Finanzanalysten zur Bewertung der Finanzleistung herangezogen wird. Das EBITDA ist keine Kennzahl der Finanzleistung gemäß den IFRS-Berichterstattungsrichtlinien und sollte daher nicht als Alternative zu den Betriebseinnahmen oder zu anderen Kennzahlen der Finanzleistung im Einklang mit den IFRS-Berichterstattungsrichtlinien betrachtet werden. Das EBITDA schließt einige – jedoch nicht alle – für das Betriebsergebnis wirksame Posten aus.
FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS:
Dr. Essam Hamza, MD
Chief Executive Officer
PREMIER HEALTH GROUP INC.
440 – 890 West Pender Street
Vancouver, BC V6C 1J9
Über Premier Health
Premier Health ist ein kanadisches Unternehmen, dessen Strategie darin besteht, Geschäftschancen in der globalen Gesundheitsbranche für sich zu nutzen. Wir entwickeln innovative Ansätze in der Gesundheitsversorgung, bei denen menschliche Fachkompetenz und moderne Technologien für den Einsatz in der Gesundheitsbranche kombiniert werden. Ziel ist es, dieses System letztendlich zum Goldstandard in der Behandlung an Zielstandorten weltweit zu entwickeln. HealthVue, das Tochterunternehmen von Premier Health, hat sich darauf spezialisiert, eine eigene geschützte Technologie für die hochwertige Gesundheitsversorgung zu entwickeln, bei der untereinander verbundene Erstversorgungseinrichtungen mit Systemen der Telemedizin und künstlichen Intelligenz (KI) kombiniert werden. Wir betreuen derzeit mehr als 100.000 aktive Patienten und planen, die Steigerung der Patientenzahlen sowohl im Inland als auch im internationalen Ausland zu forcieren. Das HealthVue-Team konnte bereits zahlreiche Unternehmen im Gesundheits- und Technologiesektor erfolgreich bei der Steigerung ihres Unternehmenswertes unterstützen. Das Führungsteam verfügt über ein profundes klinisches, finanzielles und betriebliches Know-how und hat sich mit Leidenschaft einer besseren Gesundheitsversorgung zum Wohle aller Patienten verschrieben.
Vorsorgliche Hinweise
Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den Erwartungen, Schätzungen und Prognosen von Premier Health im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche Umfeld des Unternehmens basieren. Dazu zählen auch Aussagen zur Übernahme des Apothekenbetriebs, zum Zeitplan dieser Übernahme und zum Plan des Unternehmens, in der Zukunft weitere Apotheken zu erwerben. Obwohl Premier Health annimmt, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf realistischen Annahmen basieren, lassen solche Aussagen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance zu und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die schwierig zu steuern oder vorherzusagen sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können sich daher erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, und die Leser sollten sich daher nicht bedenkenlos auf solche Aussagen verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen wurden unter Bezugnahme auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung getätigt und Premier Health ist nicht verpflichtet, diese öffentlich durch Einbindung neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder Umstände zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
In dieser Pressemeldung sind zukunftsgerichtete Finanzdaten und Finanzprognosen (gemeinsam als FOFI bezeichnet) enthalten, in denen Premiers voraussichtliche Betriebsergebnisse, einschließlich Umsätze und EBITDA, abgebildet werden. Diese unterliegen den gleichen Annahmen, Risikofaktoren, Einschränkungen und Voraussetzungen wie sie in den vorstehenden Absätzen beschrieben wurden. Die in dieser Pressemeldung enthaltenen FOFIs gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung und verfolgen den Zweck, Zusatzinformationen über Premiers zukünftige Betriebstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Premier hat nicht die Absicht und ist auch nicht verpflichtet, die in dieser Pressemeldung enthaltenen FOFIs zu aktualisieren bzw. zu korrigieren, weder aufgrund neuer Informationen bzw. zukünftiger Ereignisse noch aus sonstigen Gründen, sofern dies nicht in den Wertpapiergesetzen vorgeschrieben ist. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Pressemeldung enthaltenen FOFIs nicht für andere als die hier angeführten Zwecke verwendet werden dürfen.
Nicht GAAP-konforme Bewertungskriterien
In dieser Pressemeldung sind Bewertungskriterien enthalten, die nicht den allgemein anerkannten Grundsätzen des Rechnungswesens (GAAP) entsprechen. Zu den nicht GAAP-konformen Bewertungskriterien in dieser Pressemeldung zählen das Betriebsergebnis (EBITDA) bzw. der Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Tilgungen. Nicht GAAP-konforme Bewertungskriterien dürfen nicht ersatzweise anstelle von Kennzahlen der Finanzleistung, die den GAAP-Richtlinien entsprechen, herangezogen bzw. über diese gestellt werden. Premier verwendet sowohl GAAP-konforme als auch nicht den GAAP-Richtlinien entsprechende Kennzahlen, um jene Leistung zu bewerten, die es für seine zentrale Betriebsleistung hält, und um seinen internen Geschäftsbetrieb zu evaluieren und zu verwalten bzw. um finanzielle Entscheidungen im Rahmen der Betriebstätigkeit zu treffen. Premier glaubt, dass mit der gemeinsamen Betrachtung von GAAP-konformen und nicht GAAP-konformen Finanzkriterien den Anlegern eine alternative Darstellung geboten wird, die ihnen ein besseres Verständnis von Premiers zentralen Betriebsergebnissen und Trends vermittelt.
Die Canadian Securities Exchange übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.
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